Das Grundgesetz hat vergessen festzulegen, ab wann die Würde eines Menschen beginnt. So sieht es der Vater eines früh verstorbenen Kindes: „Ein Kind sollte von Anfang an Mensch sein dürfen.“
Das Grundgesetz hat vergessen festzulegen, ab wann die Würde eines Menschen beginnt. So sieht es der Vater eines früh verstorbenen Kindes: „Ein Kind sollte von Anfang an Mensch sein dürfen.“